Bevor Sie eine Betriebsgenehmigung beantragen, sollten Sie zunächst prüfen, ob Ihr UAS-Betrieb in einem Standardszenario realisiert werden kann. Der Betrieb in einem Standardszenario muss von den UAS-Betreiber:innen deklariert und vor dem Betrieb an Austro Control übermittelt werden.


Bitte beachten Sie, dass nur UAS mit dem Class Identification Label 5 oder 6 in einem Standardszenario betrieben werden dürfen. Weiters muss der:die Fernpilot:in einen STS-Kompetenznachweis besitzen, um den Betrieb durchführen zu können. Die genaue Beschreibung von Standardszenarien sind im Anhang 1 der EASA Easy Access Rules zu finden.


Die Formulare "Betriebserklärung" (STS 01 oder STS o2) für die Deklaration werden ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen.
 
Checkliste für eine erfolgreiche Deklaration:
 
  1. Unterzeichnetes Formular "Betriebserklärung"
  2. Amtlicher Lichtbildausweis
  3. Kompetenznachweis STS
 

ACHTUNG

In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete, etc.) dürfen auch nach bereits erteilter STS-Deklaration Flüge nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen.
Eine Übersicht über diese Gebiete sowie weitere Informationen finden sie hier und im Austro Control Dronespace System.
 
 

EU Standard Szenario STS-01
Grafik zum EU-Standardszenario STS-01 mit maximaler Flughöhe von 120 m, Drohnenkennzeichnung C5 und Sicherheitszonen (Controlled Ground Area und Ground Risk Buffer) für Flüge in bewohntem Gebiet.
EU Standard Szenario STS-02
Visualisierung des EU-Standardszenarios STS-02 für C6-Drohnenflüge in dünn besiedelten Gebieten, mit VLOS- und BVLOS-Distanzen sowie Einsatzoptionen von Luftraumbeobachtern.


Betriebsgenehmigung durch Durchführung einer Risikobewertung des beabsichtigten Betriebs

Sollte Ihr UAS-Betrieb nicht in einem Standardszenario abgedeckt sein, können Sie eine Betriebsgenehmigung in der Kategorie "Specific" auch auf Basis einer von der EASA veröffentlichten vordefinierten Risikobewertung (PDRA) oder Ihrer eigenen Risikobewertung für den spezifischen Betrieb (beispielsweise nach der SORA Methode) basieren.