Ein Flugbeschränkungsgebiet ist ein allseits umgrenzter Luftraum, in dem für bestimmte Zeiträume oder dauerhaft Beschränkungen für den Flugbetrieb gelten.
Für UAS- Piloten in Österreich sind die drei relevantesten Flugbeschränkungsgebiete Wien (LO R 15), der Neusiedler-See (LO R 16) sowie das Rheindelta (LO R 18).

Für Flüge innerhalb dieser Gebiete bedarf es einer kostenpflichtigen Betriebsbewilligung seitens Austro Control. Wie Sie die Betriebsbewilligung erlangen können, finden Sie hier.






UAS mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g, welche bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund genutzt werden, sind von dieser Bewilligungspflicht ausgenommen. Dies gilt jedoch nur dann, wenn innerhalb Ihres Flugbereichs kein unkontrollierter Flugplatz liegt.
 
: Luftfahrtkarte der LO R15-Zone in Wien mit orange markierten Flugplatzzonen – Darstellung von Drohnenflugbeschränkungen im Austro Control Dronespace-System.
Anders als LO R 15 und LO R 18 ist das Gebiet LO R 16 nicht dauerhaft aktiv.
Im August und September ist daher für UAS-Flüge innerhalb von LO R 16 keine Betriebsbewilligung der Austro Control erforderlich.
 
Bitte beachten Sie jedoch, dass die naturschutzrechtlichen Bestimmungen des Neusiedler Sees zu jeder Zeit gültig bleiben. Vor Durchführung eines Fluges ist deshalb die Genehmigung der Burgenländischen Landesregierung einzuholen.
 
Zusätzlich zu diesen dauerhaften Flugbeschränkungsgebieten (LO R-Zonen) gibt es auch temporäre Flugbeschränkungen. Diese Beschränkungen werden per Verordnung erlassen und in unserem Austro Control Dronespace-System dargestellt. Überprüfen Sie daher vor jedem Flug unbedingt die aktuellen geografischen Beschränkungen.
 
Österreich verfügt zudem über temporäre Flugbeschränkungsgebiete, die speziell für den Betrieb von Drohnen vorgesehen sind. Diese Gebiete werden vom Bundesministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK) offiziell per Verordnung festgelegt.
 
Ein solches temporäres Flugbeschränkungsgebiet kann vom Betreiber eines Testgebietes mittels NOTAM (Notice to Airmen) für einen bestimmten Zeitraum aktiviert werden. Während dieser Aktivierung dürfen andere Luftraumnutzer (sowohl bemannte als auch unbemannte Luftfahrzeuge) dieses Gebiet grundsätzlich nicht durchfliegen.
 
Aktuell gibt es in Österreich vier temporäre, speziell für Drohnen eingerichtete Flugbeschränkungsgebiete:
 
  • LO R 9 „Steinalpl“
  • LO R 10 „Reichersberg“
  • LO R 11 „Frauschereck“
  • LO R 12 „Hochkar“

Für weitere Rückfragen diesbezüglich stehen wir Ihnen gerne unter zur Verfügung.
 
Übersichtskarte aller zivilen LO R-Gebiete in Österreich im Austro Control Dronespace-System – relevante Flugbeschränkungszonen für den Drohnenbetrieb.