Sie können sich als Drohnenbetreiber:in registrieren, wenn:
- Sie über 18 Jahre alt und voll geschäftsfähig sind.
- Sie Ihren Hauptwohnsitz bzw. den Hauptgeschäftssitz (für juristische Personen) in Österreich haben oder Sie als Drittlandbetreiber:in (außerhalb der EU-Mitgliedsstaaten, Schweiz, Island, Norwegen und Liechtenstein) den ersten UAS-Betrieb in Österreich planen.
- Sie für den Betrieb der Drohne(n) eine Versicherung abgeschlossen haben, die den Anforderungen des österreichischen Luftfahrtgesetzes entspricht.
Versicherungspflicht
Achtung: Für den Betrieb einer Drohne in Österreich müssen Sie entsprechend den Anforderungen des Luftfahrtgesetzes versichert sein. Die Deckungssumme Ihrer Versicherung muss daher mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte (SZR) betragen. Bitte beachten Sie, dass die Versicherung für den Betrieb in anderen EU-Ländern ev. andere Voraussetzungen erfüllen muss.