Innerhalb der Kategorie "Open" wird zwischen A1, A2 und A3 unterschieden

 
  • Ein Betrieb in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen unter 900 g maximalem Abfluggewicht durchgeführt werden, der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer Drohne unter 250 g gestattet.
  • In der Unterkategorie A2 dürfen Drohnen bis 4 kg betrieben werden, beim Betrieb ist ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einzuhalten.
  • Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen und sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden und im Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.


Checkliste

Laden Sie hier für die gängigsten Drohnen-Modelle eine praktische Übersicht mit den Voraussetzungen für den Betrieb herunter.
 
Übersichtstabelle zur OPEN-Kategorie der EU-Drohnenverordnung mit Unterkategorien A1, A2 und A3, einschließlich Angaben zu Flughöhe, Gerätetypen, Registrierungspflicht und erforderlichen Kompetenzen der Drohnenpilot:innen.