Innerhalb der Kategorie "Open" wird zwischen A1, A2 und A3 unterschieden
- Ein Betrieb in der Unterkategorie A1 kann mit Drohnen unter 900 g maximalem Abfluggewicht durchgeführt werden, der Überflug von unbeteiligten Personen ist jedoch nur mit einer Drohne unter 250 g gestattet.
- In der Unterkategorie A2 dürfen Drohnen bis 4 kg betrieben werden, beim Betrieb ist ein Mindestabstand von 30 m zu unbeteiligten Personen einzuhalten.
- Die Unterkategorie A3 ist für Drohnen bis 25 kg maximalem Abfluggewicht vorgesehen und sieht zusätzliche Vorkehrungen vor. So darf das Fluggerät nur mit mindestens 150 Metern Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten benutzt werden und im Flugbereich dürfen sich keine unbeteiligten Personen aufhalten.