Um die Sicherheit von an- und abfliegenden Luftfahrzeugen auf Flughäfen zu gewährleisten, wurde ein geschützter Luftraum nahe von Flughäfen definiert - die sogenannten Flugplatzzonen.
In Österreich gibt es derzeit für die fünf internationale Flughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien-Schwechat Flugplatzzonen. Sollten Sie Ihre Drohne innerhalb einer dieser Flugplatzzonen fliegen wollen, müssen Sie den Vorgaben des § 18 (4) Luftverkehrsregeln 2014 vorab eine Betriebsbewilligung seitens Austro Control einholen.
Wie Sie die Betriebsbewilligung erlangen können, finden Sie hier.