Auf Antrag eines Flugmodell-Vereins oder einer Flugmodell-Vereinigung kann Austro Control eine Genehmigung für den Betrieb von Flugmodellen im Rahmen des Vereins oder der Vereinigung erteilen. Die Genehmigung enthält dann die Auflagen und Bedingungen, unter welchen der Betrieb von Flugmodellen durchgeführt werden darf (Ort des Betriebs, maximale Flughöhe, maximale Abflugmasse, Kompetenz und Alter der Fernpiloten, Abstände zu unbeteiligten Personen, etc.).
Die Genehmigung für Vereine oder Vereinigungen ist allerdings nur an jenem Ort (z.B. am Modellflugplatz Musterstadt) gültig, für den Sie beantragt wurde.
Für die Beantragung einer Vereins-/Vereinigungsgenehmigung nach Art. 16 sind folgende Unterlagen an die Austro Control GmbH (dronespace@austrocontrol.at) zu übermitteln:
Die Genehmigung für Vereine oder Vereinigungen ist allerdings nur an jenem Ort (z.B. am Modellflugplatz Musterstadt) gültig, für den Sie beantragt wurde.
Für die Beantragung einer Vereins-/Vereinigungsgenehmigung nach Art. 16 sind folgende Unterlagen an die Austro Control GmbH (dronespace@austrocontrol.at) zu übermitteln:
- Vollständig ausgefülltes Antragsformular.
- Aktueller Vereinsregisterauszug.
- Vollmacht zur Vertretung sofern nicht selber von Statuten wegen (Obmann) vertretungsbefugt.
- Benutzungsvereinbarung (z.B. Pachtvertrag) oder Grundbuchsauszug der betreffenden Grundstücke, sofern diese im Eigentum des Vereins stehen.
- Eine Boden- und Luftrisikobewertung warum aus Ihrer Sicht, der Betrieb gefahrlos möglich ist. (Keine Wohnhäuser im Flugbereich, keine anfliegenden bemannten LFZ in dieser Höhe etc.)
- Eine „Modellflugplatz-Betriebsordnung (MFBO)“, welche etablierte Prozeduren beinhaltet in Bezug auf:
- Welche Verfahren werden angewandt, um Mitglied des Modelflugvereinigung zu werden? Klarstellung, welche Personen benutzungsberechtigt sind und welche unbefugt sind.
- Welches Mindestalter ist vorgesehen? Falls vom Mindestalter von 16 Jahren abgewichen wird, wie wird sichergestellt, dass der Betrieb sicher ist? Ab wann sind Personen unter 16 Jahre alleinflugberechtigt?
- Wer trägt die Betriebsverantwortung und wer sichert die Einhaltung der Betriebsauflagen?
- Verfahren zur Hilfestellung der Erlangungen der notwendigen Kompetenzen für die einzelnen Fernpiloten? Wer ist Ansprechpartner bei Fragen was erlaubt ist und was nicht?
- Welche Verfahren und Maßnahmen werden angewandt, um einen sicheren Betrieb von mehreren UAS gleichzeitig zu gewährleisten?
- Welche Verfahren oder Maßnahmen werden angewandt, um den störungsfreien Betrieb der Frequenznutzung zu gewährleisten?
- Wie wird vermieden, dass unbeteiligte Personen oder nicht für den Betrieb geeignete Gebiete (z.B. Parkplatz, Stromleitung etc.) überflogen werden?
- Welche UAS Antriebsarten sind erlaubt?
- Welche Gewichtsgrenzen kommen zur Anwendung?
- Betriebszeiten
- Maximale Flughöhe
- Zulässiger Flugbereich inkl. Koordinaten (in Übereinstimmung mit dem Antragsformular), Skizze, und Detailansicht über die einzelnen Zonen (Parkplatz, Vorbereitungszone, Landebahn, Flugverbotszonen etc.)
- Erste Hilfe Ausrüstung und Brandschutz (z.B. Wo befindet sich diese?)
- Welche Verfahren werden bei Notfällen während des Betriebs angewandt? Zusätzlich zu den Notfallverfahren ist ein Emergency Response Plan (ERP), welcher beschreiben soll, wie nach einer Notfallsituation vorgegangen wird, zu entwerfen.
Anmerkung: Für die Erarbeitung der Modellflugplatz-Betriebsordnung (Bezeichnung variierend) stehen oft auch Interessenvertretungen der Modellflieger:innen zur Verfügung.