Werden die Grenzen der „Open“ Kategorie eingehalten, ist vor dem Flug eine Bewilligung durch Austro Control nicht erforderlich. Der Betreiber muss sich aber registrieren und der Pilot des unbemannten Luftfahrzeuges muss – je nach Art des Betriebs – über den passenden Nachweis seiner Kompetenz verfügen.
Für alle Flüge in der „Open“ Kategorie gilt grundsätzlich:
- Es muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein.
- Es darf maximal bis 120 m über Grund geflogen werden.
- Die Drohne darf nicht über 25 kg haben.