Auch wenn Sie Ihre Drohne in der „Open“-Kategorie betreiben oder über eine Genehmigung in der „Specific“-Kategorie verfügen, gelten für bestimmte Gebiete Sonderregelungen. Bitte berücksichtigen Sie diese Vorgaben bei Ihrer Flugplanung.

Gemäß den österreichischen Luftverkehrsregeln 2014 benötigen Flüge in folgenden Zonen eine vorherige Bewilligung oder Zustimmung.
 
Diagramm zeigt bewilligungspflichtige zivile Geozonen in Österreich: Drohnenflüge in Flugplatzzonen sowie in Flugbeschränkungsgebieten Wien (LO R 15), Neusiedler See (LO R 16) und Rheindelta (LO R 18) erfordern eine Betriebsbewilligung – Ausnahme für UAS unter 250 g und 30 m AGL außerhalb unkontrollierter Flugplätze.
 
Zivile Zonen
 
  • Kontrollzonen: Vor Flügen in der Nähe von Flughäfen ist die Zustimmung der zuständigen Flugverkehrskontrollstelle erforderlich.
  • Flugplatzzonen: Für diese Gebiete ist eine gesonderte Bewilligung erforderlich.
  • Flugbeschränkungsgebiete (z. B. Wien, Neusiedler See, Rheindelta): Auch hier ist eine gesonderte Bewilligung erforderlich.
  • Flugplätze ohne Flugplatzzonen: Nahe Flugplätzen ohne Flugplatzzonen (ehemals "unkontrollierte Flugplätze") dürfen Drohnen nur außerhalb der Betriebszeiten fliegen. Die genauen Betriebszeiten entnehmen Sie bitte dem Luftfahrthandbuch Österreich (AIP Austria).
 
Militärische Zonen
 
  • Kontrollzonen, Flugplatzverkehrszonen, Nahkontrollbezirke: Zustimmung der örtlich zuständigen Militärflugleitung erforderlich.
  • Flugbeschränkungsgebiete: Genehmigung des Bundesministeriums für Landesverteidigung oder der Militärflugleitung notwendig.
  • Sicherheitszonen von Militärflugplätzen: Eine Bewilligung des Bundesministeriums für Landesverteidigung ist erforderlich.
     
Naturschutzgebiete
 
Naturschutzgebiete sind derzeit nicht im Austro Control Dronespace System abgebildet. Sie müssen gemäß Artikel 15 der VO (EU) 2019/947 vom Bundesministerium für Innovation, Mobilität und Infrastruktur als geografische Zonen festgelegt werden, erst danach werden die Zonen in der Karte dargestellt.
Sollten Sie einen Flug in einem Naturschutzgebiet planen, informieren Sie sich bitte bei den zuständigen Stellen (oftmals die Landesregierungen) über die entsprechenden Vorgaben.
 
Gebühren
Bitte bachten Sie, dass für Flüge, die einer Genehmigung bedürfen, Gebühren gemäß der ACGV anfallen.
 
Austro Control Dronespace System
Eine detaillierte Übersicht der Zonen finden Sie in unserem Austro Control Dronespace System.
Nutzen Sie auch unsere kostenlose App, verfügbar im Google Play Store und im iOS App Store.

Wir stellen Ihnen den Datensatz der geografischen UAS-Zonen auch als JSON-Datenformat ED-269 bereit. Diese können Sie hier downloaden.
 
Um eine E-Mail-Benachrichtigung zu erhalten, sobald ein neuer Datensatz der geografischen UAS-Zonen veröffentlicht wurde, melden sie sich bitte beim Austro Control Push Service unter Austro Control GmbH - Push Service Anmeldung an. 
 



Kontakt
Bei Fragen oder Unsicherheiten stehen wir Ihnen gerne unter zur Verfügung.
Für Flüge in militärischen Zonen wenden Sie sich bitte direkt an das Bundesministerium für Landesverteidigung.

Austro Control Dronespace App

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Weitere Informationen finden Sie in unseren Leitfäden und unserem Dronespace Folder