Die Regelungen und Inhalte der Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 finden nicht nur für die klassische „Drohne“, sondern auch auf Modellflugzeuge Anwendung. Es wird also nicht zwischen Drohne und Modellflugzeug differenziert, sondern die einheitliche Bezeichnung UAS (unmanned aircraft system) oder UA (unmanned aircraft) verwendet.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei dem UAS um einen Quadcopter, Helicopter oder Flächenflugzeug etc. handelt.
Grundsätzlich wird der Betrieb von UAS in die drei Kategorien „Open“, „Specific“ und „Certified“ eingeteilt. Diese drei Kategorien finden aufgrund der Vereinheitlichung auch für Modellflugzeuge Anwendung, wobei die letztgenannte Kategorie „certified“ jedenfalls außer Acht gelassen werden kann, da diese sich an kommerzielle Betreiber:innen von technologisch hoch entwickelten UAS wendet. Für den Betrieb von Modellflugzeugen stehen also nur die Betriebskategorien „Open“ und „Specific“ zur Verfügung.
Betriebskategorie Open
Für viele Modellflugpilotinnen und -piloten ist der Betrieb in der Kategorie „Open“ die einfachste Lösung. Werden die Grenzen der „Open“-Kategorie (Gewicht, Flughöhe, Sichtverbindung, Luftraum, Abstand) eingehalten, ist vor dem Flug eine Betriebsbewilligung durch Austro Control GmbH nicht notwendig.
Wichtig ist aber vor allem auch, dass der:die Modellflugpilot:in den erforderlichen Online-Kurs und die Online-Prüfung für das A1/A3 Fernpilotenzeugnis absolviert hat (kostenlos), sowie der:die Betreiber:in eines Modellflugzeugs über 250g sich auch als solche:r registriert hat. (derzeit 39,60 EUR alle 3 Jahre)
Für den Betrieb in der Kategorie "Open" gibt es nochmal drei weitere Unterkategorien (A1, A2. A3). Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss darüber, was der:die Fernpilot:in mit dem Modellflugzeug in welcher Umgebung und Situation darf und was die konkreten Voraussetzungen dafür sind. Da viele Eigenbau-Modellflugzeuge über kein CIL-Kennzeichen verfügen, ist besonders die Kategorie A3 für Modellflug-Enthusiastinnen und Enthusiasten interessant.
So ist es in der Kategorie A3 z.B. möglich „auf der freien Wiese“ Modellflugzeuge bis 25 kg bis 120 m Höhe in einem Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten zu betreiben, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf, sofern sich dort kein besonderer Luftraum oder Flugplatz befindet.