Wie beantrage ich eine Betriebsbewilligung für die Specific Kategorie?
Der Betrieb innerhalb der Kategorie Specific kann nur nach einer Risikobewertung durchgeführt werden. Diese Risikoanalyse, auch SORA („Specific Operation Risk Assessment“) genannt, wird entweder im Voraus von der zuständigen Behörde durchgeführt und veröffentlicht oder vom Betreiber bzw. der Betreiberin ausgearbeitet.- Die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Betriebsbewilligung ist ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular möglich. Dem Antrag ist eine Risikobewertung (SORA) beizulegen, Details für die Anfertigung einer solchen Risikobewertung finden sich in den Easy Access Rules der EASA. Diese sowie die entsprechenden Antragsformulare werden im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
- Fällt der Betrieb unter ein sogenanntes Standard Szenario, wurde für die entsprechende Einsatzart bereits eine Risikobewertung durchgeführt und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen festgelegt. Der:Die Betreiber:in muss daher keine Risikobewertung mehr durchführen, es ist ausreichend, wenn die Übereinstimmung des Betriebs mit dem entsprechenden Szenario und die Einhaltung der festgelegten Auflagen erklärt wird. Der Eingang dieser Deklaration wird durch die Austro Control bestätigt, danach kann der Betrieb aufgenommen werden. Die Antragsformulare für die Erklärung werden ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
Was ist ein LUC - Light UAS Operator Certificate?
In der „Specific“ Kategorie gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines „Light UAS Operator Certificate“, kurz LUC.- Mit dem LUC erteilt Austro Control dem:der Betreiber:in die Berechtigung ihren eigenen Flugbetrieb zu genehmigen. In anderen Worten, der:die Betreiber:in genehmigt sich die entsprechenden "Specific" Kategorie Flüge selbst, wo normalerweise die Genehmigung von Austro Control erforderlich wäre.
- Diese „erweiterte Betriebsgenehmigung“ erfordert jedoch erhebliche zusätzliche Aufwände seitens der Betreiber:innen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte des Sicherheitsmanagements (SMS).
- Die Anforderungen für Betreiber:innen, die ein LUC beantragen möchten, sind im Teil C der Verordnung (EU) 2019/947 verankert (siehe dazu die Dokumente im Bereich Downloads).