Wenn eine der Vorgaben der „Open“ Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie „Specific“ und vor dem Betrieb ist eine Bewilligung von Austro Control einzuholen. Die „Specific“ Kategorie erlaubt somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite (Beyond Visual Line of Sight, BVLOS), Flüge mit Drohnen über 25 kg oder Flüge mit Drohnen über 4 kg im besiedelten Gebiet. Anwendungsfälle für diese Kategorie können Kameraflüge über Städten oder die Befliegung von Infrastruktur sein.


Wie beantrage ich eine Betriebsbewilligung für die Specific Kategorie?

Der Betrieb innerhalb der Kategorie Specific kann nur nach einer Risikobewertung durchgeführt werden. Diese Risikoanalyse, auch SORA („Specific Operation Risk Assessment“) genannt, wird entweder im Voraus von der zuständigen Behörde durchgeführt und veröffentlicht oder vom Betreiber bzw. der Betreiberin ausgearbeitet.

  • Die Stellung eines Antrags auf Erteilung einer Betriebsbewilligung ist ausschließlich mit dem dafür vorgesehenen Antragsformular möglich. Dem Antrag ist eine Risikobewertung (SORA) beizulegen, Details für die Anfertigung einer solchen Risikobewertung finden sich in den Easy Access Rules der EASA. Diese sowie die entsprechenden Antragsformulare werden im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.
     
  • Fällt der Betrieb unter ein sogenanntes Standard Szenario, wurde für die entsprechende Einsatzart bereits eine Risikobewertung durchgeführt und die erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen und Auflagen festgelegt. Der:Die Betreiber:in muss daher keine Risikobewertung mehr durchführen, es ist ausreichend, wenn  die Übereinstimmung des Betriebs mit dem entsprechenden Szenario und die Einhaltung der festgelegten Auflagen erklärt wird. Der Eingang dieser Deklaration wird durch die Austro Control bestätigt, danach kann der Betrieb aufgenommen werden. Die Antragsformulare für die Erklärung werden ebenfalls  im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt. Nationale Standardszenarien können noch bis 30.09.2024 beantragt werden. Die Anforderungen dafür finden Sie im LBTH. Die Antragsformulare für die Erklärung werden ebenfalls im Bereich Downloads zur Verfügung gestellt.

Was ist ein LUC - Light UAS Operator Certificate?

In der „Specific“ Kategorie gibt es die Möglichkeit der Beantragung eines „Light UAS Operator Certificate“, kurz LUC.

  • Mit dem LUC erteilt Austro Control dem:der Betreiber:in die Berechtigung ihren eigenen Flugbetrieb zu genehmigen. In anderen Worten, der:die Betreiber:in genehmigt sich die entsprechenden "Specific" Kategorie Flüge selbst, wo normalerweise die Genehmigung von Austro Control erforderlich wäre.
     
  • Diese „erweiterte Betriebsgenehmigung“ erfordert jedoch erhebliche zusätzliche Aufwände seitens der Betreiber:innen, insbesondere im Hinblick auf die Aspekte des Sicherheitsmanagements (SMS). 
     
  • Die Anforderungen für Betreiber:innen, die ein LUC beantragen möchten, sind im Teil C der Verordnung (EU) 2019/947 verankert (siehe dazu die Dokumente im Bereich Downloads).
     

ACHTUNG

In bestimmten Gebieten (z.B. Gebiete rund um Flughäfen und Flugplätze, Flugbeschränkungsgebiete, etc.) dürfen Flüge nur mit vorheriger Bewilligung von Austro Control bzw. von anderen Behörden durchgeführt werden.
Bitte beachten Sie, dass hier Gebühren nach der ACGV anfallen können.
Eine Übersicht über diese Gebiete sowie weitere Informationen finden sie unter https://utm.dronespace.at/avm/.
 



Welche Flüge können in der „Specific“ Kategorie nicht durchgeführt werden?

Die Kategorie „Certified“ ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese sieht u.a. eine Zertifizierung des Fluggerätes vor.

Folgende Flüge fallen jedenfalls in die „Certified“ Kategorie:

  • Transport von Personen
  • Transport von Gefahrgut
  • Flüge über Menschenansammlungen mit Drohnen von über 3 Metern Größe

Die Regelungen für die Kategorie „Certified“ sind derzeit auf europäischer Ebene noch in Ausarbeitung. Derzeit ist daher in diesen Fällen eine Ausstellung von Bewilligungen noch nicht möglich.

Weiterführende Informationen zum europäischen Regulativ finden Sie auch auf der Homepage der EASA.

HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN

Was bedeutet die "Specific" Kategorie?
Diese Kategorie ist für solche Drohneneinsätze vorgesehen, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie "Open" überschreiten (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtverbindung). Die hierfür erforderliche Betriebsbewilligung muss von Austro Control eingeholt werden. Für den Antrag der Betriebsbewilligung muss eine Risikobewertung des Einsatzes nach geltenden Vorschriften eingebracht werden.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.

Was muss der:die Fernpilot:in nachweisen, um in der Kategorie "Specific“ eine Drohne fliegen zu können?
Bei einem Betrieb, der unter diese Kategorie fällt, hängt die Schulung von der Komplexität des Betriebs selbst ab. Die notwendige Schulung hängt daher von der mit dem Antrag einzureichenden Risikobewertung ab. 
Wann ist die Kategorie "Certified" für mich relevant?
Die "Certified" Kategorie ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese Kategorie sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät für den Personen- oder Gefahrguttransport genutzt wird.