Unter Kontrollzone wird ein kontrollierter Luftraum, der sich von der Erdoberfläche nach oben bis zu einer festgelegten oberen Begrenzung erstreckt, verstanden. In unserem Austro Control Dronespace System sehen Sie die Kontrollzonen in der Farbe hellblau rund um die Verkehrsflughäfen Graz, Innsbruck, Klagenfurt, Linz, Salzburg und Wien-Schwechat angezeigt.


Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist innerhalb von Kontrollzonen nur mit Zustimmung der in Betracht kommenden Flugverkehrskontrollstelle zulässig. Die Zustimmung können Sie ganz einfach via Flugplanabgabe in unserem Austro Control Dronespace System einholen.

 

UAS, mit einer höchstzulässigen Startmasse von weniger als 250 g, welche bis zu einer maximalen Flughöhe von 30 Meter über Grund genutzt werden, sind von dieser Zustimmungspflicht ausgenommen: Sie dürfen Sie Ihr UAS daher auch ohne Zustimmung der Flugverkehrskontrollstelle starten. Um die Sicherheit für alle Beteiligten jedoch so hoch wie möglich zu halten, empfehlen wir Ihnen trotzdem das Austro Control Dronespace System zu nutzen.


Folgende zivile Kontrollzonen müssen Sie in Österreich beachten:
: Karte von Österreich mit markierten Kontrollzonen (CTR) rund um Flughäfen wie LOWW (Wien), LOWS (Salzburg) und LOWK (Klagenfurt) – Übersicht für Drohnenflüge in kontrolliertem Luftraum.