Für Operationen, die in die "Specific" Kategorie fallen und in einem anderen Staat als dem Registrierungsstaat der Betreiberin oder des Betreibers durchgeführt werden:
Sollten Sie als Betreiber:in, die in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Österreichs registriert ist, beabsichtigen, einen UAS-Flug durchzuführen, der teilweise oder vollständig in Österreich innerhalb der „Specific“ Kategorie (Artikel 5 der IR (EU) 2019/947) stattfinden soll, bedarf es dafür eine Bewilligung nach Artikel 13 VO (EU) 2019/947.
Bitte kontaktieren Sie dafür zunächst Ihre zuständige Luftfahrtbehörde, um eine entsprechende Erklärung abzugeben (im Falle von STS) oder eine Betriebsbewilligung zu erhalten.
Mit den erhaltenen Dokumenten können Sie eine grenzüberschreitende Operation in Österreich gemäß Artikel 13 der IR (EU) 2019/947 beantragen.
Mit den erhaltenen Dokumenten können Sie eine grenzüberschreitende Operation in Österreich gemäß Artikel 13 der IR (EU) 2019/947 beantragen.
Folgende Möglichkeiten gibt es um eine Betriebsbewilligung nach Artikel 13 VO (EU) 2019/947 beantragen zu können: