Für Operationen, die in die "Specific" Kategorie fallen und in einem anderen Staat als dem Registrierungsstaat der Betreiberin oder des Betreibers durchgeführt werden:
 
Sollten Sie als Betreiber:in, die in einem EU-Mitgliedstaat außerhalb Österreichs registriert ist, beabsichtigen, einen UAS-Flug durchzuführen, der teilweise oder vollständig in Österreich innerhalb der „Specific“ Kategorie (Artikel 5 der IR (EU) 2019/947) stattfinden soll, bedarf es dafür eine Bewilligung nach Artikel 13 VO (EU) 2019/947
 
Bitte kontaktieren Sie dafür zunächst Ihre zuständige Luftfahrtbehörde, um eine entsprechende Erklärung abzugeben (im Falle von STS) oder eine Betriebsbewilligung zu erhalten.
Mit den erhaltenen Dokumenten können Sie eine grenzüberschreitende Operation in Österreich gemäß Artikel 13 der IR (EU) 2019/947 beantragen.
 
Folgende Möglichkeiten gibt es um eine Betriebsbewilligung nach Artikel 13 VO (EU) 2019/947 beantragen zu können: 
 
 
Fall 1: Grenzüberschreitende Operationen, die durch eine STS-Erklärung abgedeckt sind:
 
1. Zuerst müssen Sie die Erklärung bei der zuständigen Luftfahrtbehörde Ihres Registrierungsstaates einreichen. Diese wird Ihnen eine Bestätigung über den Erhalt und die Vollständigkeit ausstellen, sofern die Erklärung den Vorschriften der VO (EU) 2019/947 und VO (EU) 2019/945 entspricht.
2. Bitte übermitteln Sie uns eine Kopie der Betriebserklärung sowie der Bestätigung über den Erhalt und die Vollständigkeit, die von der zuständigen Luftfahrtbehörde Ihres Registrierungsstaates ausgestellt wurde, an dronespace@austrocontrol.at.
3. Sobald wir den Erhalt der Dokumentation bestätigt haben, können Sie gemäß den Anforderungen des Standard-Szenarios mit der Operation beginnen.
 
Hinweis: Überprüfen Sie vor Durchführung des Flugs in unserem Austro Control Dronespace System, ob zusätzliche Anforderungen oder Einschränkungen in Bezug auf unsere nationalen Luftverkehrsregeln und Geo-Zonen gelten. Weitere Informationen finden Sie hier.
 
Sechsstufige Grafik zur STS-Fluganmeldung mit Einzelfallbewilligung, von der STS-Erklärung über die Bewertung durch Austro Control bis zur abschließenden Flugfreigabe.
Fall 2: Grenzüberschreitende Flüge, die nicht durch eine STS-Erklärung abgedeckt sind:
 
1. Zuerst müssen Sie eine Betriebsgenehmigung von der zuständigen Luftfahrtbehörde Ihres Registrierungsstaates beantragen und die entsprechende Betriebsbewilligung erhalten haben.
2. Im Zuge des Antrages für einen grenzüberschreitende Flug müssen folgende Dokumente bei Austro Control eingebracht werden:
o Eine Kopie der Betriebsgenehmigung, die von der Luftfahrtbehörde des Registrierungsstaates ausgestellt wurde
o Aktualisierte Risikominderungsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Einsatzgebietes
o Nachweis der Einhaltung der örtlichen Bedingungen
3. Austro Control überprüft die eingereichten Dokumente, inklusive der vorgeschlagenen aktualisierten Risikominderungsmaßnahmen und stellt bei positivem Ausgang des Ermittlungsverfahrens des grenzüberschreitenden Flugs eine Bestätigung aus, die Ihnen per Mail übermittelt wird.
Grafik mit sechs Schritten zur Beantragung eines STS-Flugs ohne LUC, beginnend mit der Einreichung eines Betriebskonzepts und endend mit der Genehmigung durch Austro Control.
Fall 3: Grenzüberschreitende Operationen von Betreibern mit LUC
 
Falls Sie ein LUC (Light UAS Operator Certificate) besitzen, das von der Luftfahrtbehörde Ihres Registrierungsstaates ausgestellt wurde und Ihnen die Befugnis zur Eigenautorisierung von Flügen innerhalb der festgelegten Genehmigungsbedingungen erteilt wurde, müssen Sie folgende Dokumente bei Austro Control einbringen:
 
o Ausgefülltes und unterzeichnetes Antragsformular (Link)
o Eine Kopie der Genehmigungsbedingungen des LUC
o Ort(e) der beabsichtigten Operation
o Aktualisierte Risikominderungsmaßnahmen zur Berücksichtigung der Besonderheiten des Einsatzgebietes
o Nachweis der Einhaltung der örtlichen Bedingungen


 
 
Sechsstufige Darstellung des STS-Flugprozesses mit bestehendem LUC, inklusive interner Prüfung, Einreichung bei Austro Control und Genehmigung des Drohnenflugs
 
Falls die Genehmigungsbedingungen des LUC die Befugnis zur Bewertung der örtlichen Bedingungen und zur Anwendung der Risikominderungsmaßnahmen an anderen Standorten umfassen, kann der:die UAS-Betreiber:in den Flug beginnen, sobald die Bestätigung über den Erhalt und die Vollständigkeit des Antrags eingelangt ist. Sie erhalten eine Eingangsbestätigung seitens Austro Control.
 
In anderen Fällen, in denen die LUC-Genehmigungsbedingungen nicht die Befugnis zur Bewertung der örtlichen Bedingungen und/oder zur Anwendung der Risikominderungsmaßnahmen an anderen Standorten umfassen, darf der UAS-Betreiber den Flug erst beginnen, nachdem die Bestätigung der Annehmbarkeit der aktualisierten Risikominderungsmaßnahmen und Verfahren für die beabsichtigten Standorte eingegangen und seitens Austro Control bestätigt wurde.
 
Für einen Antrag gemäß Artikel 13 bei Austro Control sind die folgenden Gebühren gemäß der Austro Control Gebührenverordnung (ACGV) zu berücksichtigen:
 
  • Antragsgebühr (TP 59h: 109 €),
  • Amtshandlung (Prüfung des Antrags, TP 92: 92 € pro 1/2 Stunde) und
  • Steuer (20 % auf die Summe der oben genannten Gebühren).
 
Für weitere Fragen zu den Kosten wenden Sie sich bitte an .