Die Regelungen und Inhalte der Verordnungen (EU) 2019/947 und (EU) 2019/945 finden nicht nur für die klassische „Drohne“, sondern auch auf Modellflugzeuge Anwendung. Es wird also nicht zwischen Drohne und Modellflugzeug differenziert, sondern die einheitliche Bezeichnung UAS (unmanned aircraft system) oder UA (unmanned aircraft) verwendet.
Es ist dabei unerheblich, ob es sich bei dem UAS um einen Quadcopter, Helicopter oder Flächenflugzeug etc. handelt.

Grundsätzlich wird der Betrieb von UAS in die drei Kategorien „Open“, „Specific“ und „Certified“ eingeteilt. Diese drei Kategorien finden aufgrund der Vereinheitlichung auch für Modellflugzeuge Anwendung, wobei die letztgenannte Kategorie „certified“ jedenfalls außer Acht gelassen werden kann, da diese sich an kommerzielle Betreiber:innen von technologisch hoch entwickelten UAS wendet.
Für den Betrieb von Modellflugzeugen stehen also nur die Betriebskategorien „Open“ und „Specific“ zur Verfügung.
 
 
Betriebskategorie Open
Für viele Modellflugpilotinnen und -piloten ist der Betrieb in der Kategorie „Open“ die einfachste Lösung. Werden die Grenzen der „Open“-Kategorie (Gewicht, Flughöhe, Sichtverbindung, Luftraum, Abstand) eingehalten, ist vor dem Flug eine Betriebsbewilligung durch Austro Control GmbH nicht notwendig.
Wichtig ist aber vor allem auch, dass der:die Modellflugpilot:in den erforderlichen Online-Kurs und die Online-Prüfung für das A1/A3 Fernpilotenzeugnis absolviert hat (kostenlos), sowie der:die Betreiber:in eines Modellflugzeugs über 250g sich auch als solche:r registriert hat. (derzeit 39,60 EUR alle 3 Jahre)
 
Für den Betrieb in der Kategorie "Open" gibt es nochmal drei weitere Unterkategorien (A1, A2. A3). Die nachstehende Tabelle gibt Aufschluss darüber, was der:die Fernpilot:in mit dem Modellflugzeug in welcher Umgebung und Situation darf und was die konkreten Voraussetzungen dafür sind. 
 
Da viele Eigenbau-Modellflugzeuge über kein CIL-Kennzeichen verfügen, ist besonders die Kategorie A3 für Modellflug-Enthusiastinnen und Enthusiasten interessant.
 
So ist es in der Kategorie A3 z.B. möglich „auf der freien Wiese“ Modellflugzeuge bis 25 kg bis 120 m Höhe in einem Abstand von 150 m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten zu betreiben, ohne dass es einer weiteren Genehmigung bedarf, sofern sich dort kein besonderer Luftraum oder Flugplatz befindet. 
Übersichtstabelle zur OPEN-Kategorie der EU-Drohnenverordnung mit Unterkategorien A1, A2 und A3, einschließlich Angaben zu Flughöhe, Gerätetypen, Registrierungspflicht und erforderlichen Kompetenzen der Drohnenpilot:innen.


Ob es am geplanten Abflugort außer den zuvor genannten Limits der "Open" Kategorie sonst noch etwas zu beachten gilt (z.B. Flugsperrgebiete, kontrollierte Lufträume etc.), können Sie schon vorab mittels einer digitalen Karte oder in der Dronespace App überprüfen.
Kartenausschnitt aus dem Austro Control Dronespace-System mit markiertem Drohneneinsatzgebiet einer nicht geografisch beschränkten Zone, inklusive einem Anzeigefeld zur Aufgabe eines Flugplanes.
 
Betriebskategorie Specific
Wenn eine der Vorgaben der „Open“ Kategorie nicht erfüllt ist, fällt der Flug in die Kategorie „Specific“ und für den Betrieb ist eine Bewilligung von Austro Control erforderlich. Die „Specific“ Kategorie ermöglicht somit auch Flüge außerhalb der Sichtweite (BVLOS), Flüge mit UAS über 25 kg oder Flüge in Höhen von über 120 m über Grund.
 
Auch in der „Specific“ Kategorie muss sich der:die Betreiber:in registrieren. Vor dem Betrieb in der „Specific“ Kategorie ist eine Bewilligung von Austro Control einzuholen. Da die klassische „Specific“ Genehmigung einen verhältnismäßig hohen Aufwand darstellt, wurde seitens der EASA aber speziell für Modellflugvereine und Vereinigungen eine Möglichkeit geschaffen, um Modellflugzeuge auch über den Limits der "Open" Kategorie, aber ohne einer klassischen "Specific" Genehmigung zu betreiben.