Folgende Punkte sind aber jedenfalls zu beachten:
- Der:die Betreiber:in der Drohne muss sich registrieren. Nähere Informationen finden sie hier.
- Alle betriebenen Drohnen müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. (Deckungssumme gem. Luftfahrgesetz mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte)
- Der:die Pilot:in der Drohne muss über einen passenden Kompetenznachweis verfügen (siehe dazu weiter unten)
- Die Drohne darf ausschließlich in Sichtverbindung geflogen werden, d.h. es muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein.
- Es darf maximal bis 120 m über Grund geflogen werden.
- Es dürfen keine Gefahrgüter transportiert oder Sachen abgeworfen werden.
- ACHTUNG: In manchen Gebieten können trotzdem gesonderte Bewilligungen erforderlich sein, informieren Sie sich hier.
- Gemäß § 2 Luftfahrtgesetz ist die Benützung des Luftraumes für Drohnen im Fluge frei, jedoch ist zu beachten, dass diese Bestimmung nur den Überflug selbst erfasst. Daher ist es für den Fernpiloten zwingend erforderlich, sich die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start und Landung einzuholen.