Für die meisten Hobbypiloten bzw. Hobbypilotinnen, aber auch für gewerbliche Anwendungen innerhalb der Sichtverbindung, ist ein Betrieb in der Kategorie „Open“ die einfachste Lösung. Werden die Grenzen der „Open“ Kategorie (zB. Gewicht, Flughöhe) eingehalten, ist vor dem Flug eine Betriebsbewilligung durch Austro Control nicht erforderlich.
Folgende Punkte sind aber jedenfalls zu beachten:
- Der:die Betreiber:in der Drohne muss sich registrieren. Nähere Informationen finden sie hier.
- Alle betriebenen Drohnen müssen über einen ausreichenden Versicherungsschutz verfügen. (Deckungssumme gem. Luftfahrgesetz mindestens 750.000 Sonderziehungsrechte)
- Der:die Pilot:in der Drohne muss über einen passenden Kompetenznachweis verfügen (siehe dazu weiter unten)
- Die Drohne darf ausschließlich in Sichtverbindung geflogen werden, d.h. es muss ein ununterbrochener Sichtkontakt zur Drohne ohne technische Hilfsmittel gegeben sein.
- Es darf maximal bis 120 m über Grund geflogen werden.
- Es dürfen keine Gefahrgüter transportiert oder Sachen abgeworfen werden.
- ACHTUNG: In manchen Gebieten können trotzdem gesonderte Bewilligungen erforderlich sein, informieren Sie sich hier.
- Gemäß § 2 Luftfahrtgesetz ist die Benützung des Luftraumes für Drohnen im Fluge frei, jedoch ist zu beachten, dass diese Bestimmung nur den Überflug selbst erfasst. Daher ist es für den Fernpiloten zwingend erforderlich, sich die Zustimmung des Grundstückseigentümers für Start und Landung einzuholen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Sowohl Modellflugzeuge als auch Drohnen sind unbemannte Luftfahrzeuge – daher ist es sinnvoll, sie im selben regulatorischen Rahmen zu betrachten.
Mit der Einbeziehung von Modellflugzeugen in die EU-UAS-Verordnung verfolgte der Gesetzgeber nicht das Ziel, neue Einschränkungen einzuführen, sondern den EASA-Mitgliedstaaten die Möglichkeit zu geben, ihre bisherigen nationalen Vorgaben für den Modellflug weiterhin anzuwenden.
Eine wichtige Ausnahme gilt jedoch:
Eigentümer:innen von Modellflugzeugen müssen sich als UAS-Betreiber:in registrieren und ihre Registrierungsnummer gut sichtbar am oder leicht zugänglich im Fluggerät anbringen – solange es sich am Boden befindet.