Hier finden Sie eine Übersicht über die seit 31.12.2020 geltenden Regeln.
Europäisches Drohnenregulativ
- Eine Übersicht über das seit 31.12.2020 geltende europäische Regulativ für Drohnen finden Sie hier.
- Betreiben Sie Ihre Drohne in der Freizeit, sind Sie Modellflieger bzw. betreiben Sie nur eine leichte Drohne? Alle Schritte zum einfachen Betrieb Ihres Gerätes ohne vorangehende Bewilligung finden Sie hier.
- Sind Sie professioneller Drohnen-Betreiber:in? Informieren Sie sich über die Voraussetzungen zur Erlangung einer Bewilligung für komplexere Flüge
Wesentliche Eckpunkte der EU-Drohnenbestimmungen
Die Registrierung ist von jedem:jeder Drohnenbetreiber:in einmalig für alle von ihm betriebenen Drohnen vorzunehmen. Dabei wird eine 16-stellige Registrierungsnummer vergeben, die der:die Betreiber:in auf allen von ihm:ihr betriebenen Drohnen anbringen muss. Es handelt sich um ein ähnliches System wie das Kennzeichen bei einem KFZ, nur dass pro Betreiber:in eine Kennung für alle von ihm:ihr betriebenen Drohnen zugewiesen wird und nicht für jedes Gerät eine Eigene. Der Drohnenführerschein ist für alle verpflichtend, die mit Drohnen mit einem Gewicht über 250g fliegen wollen. Dabei handelt es sich um einen Online-Kurs, der kostenlos auf dronespace.at von Austro Control zur Verfügung gestellt wird. Nach Absolvierung des Online-Trainings ist – ebenfalls online – ein Multiple Choice Test von 40 Fragen zu absolvieren. Bei positiver Beurteilung kann der Drohnenführerschein direkt selbst gespeichert bzw. ausgedruckt werden. Der Führerschein ist bei jedem Flug entweder elektronisch (etwa am Smartphone) oder in ausgedruckter Form mitzuführen.
NEWS
02.05.2024
Drohnenstrategie 2.0 – Umsetzung in EU und Österreich
Am 24.01.2024 veranstaltete das BMK in Kooperation mit Austro Control und FFG das Drohnenforum Österreich. Hier können Sie den Stream zur Veranstaltung ansehen. Die Folien zur Veranstaltung können Sie hier downloaden!
21.12.2023
Wenn die Drohne unter dem Christbaum landet... - die wichtigsten Informationen auf einen Blick!
24.04.2023
Austro Control Dronespace jetzt auf Instagram, LinkedIn und Facebook
Lufttüchtigkeits- und Betriebstüchtigkeitshinweise (LBTH) 003 für Tierschutzzwecke
Der mit 02.05.2024 publizierte LBTH 003 regelt die Luft- und Betriebstüchtigkeitsanforderungen zur Verringerung des zulässigen Mindestabstandes in der offenen Unterkategorie A3 beim Betrieb von Drohnen zu Tierschutzzwecken.
Unter anderem kann dadurch der bekannte Sicherheitsabstand von 150m zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten, zu Tierschutzzwecken, verringert werden. Der horizontale Abstand zu Wohn-, Gewerbe-, Industrie- oder Erholungsgebieten wird mit gegenständlicher Ausnahme auf mindestens 10 Metern, jedoch stets größer als die Flughöhe des UAS (1:1 Regel), festgelegt. Mehr Informationen dazu finden Sie im LBTH 003.
25.01.2024Drohnenstrategie 2.0 – Umsetzung in EU und Österreich
Am 24.01.2024 veranstaltete das BMK in Kooperation mit Austro Control und FFG das Drohnenforum Österreich. Hier können Sie den Stream zur Veranstaltung ansehen. Die Folien zur Veranstaltung können Sie hier downloaden!
21.12.2023
Wenn die Drohne unter dem Christbaum landet... - die wichtigsten Informationen auf einen Blick!
24.04.2023
Austro Control Dronespace jetzt auf Instagram, LinkedIn und Facebook
Im Austro Control Newsletter berichten wir regelmäßig über aktuelle Themen aus dem Drohnenbereich.
Drohnen erfolgreich einsetzen - Rahmenbedingungen, Use Cases und neue Chancen.
HÄUFIG GESTELLTE FRAGEN
Worin liegt der Sinn einer EU-weiten Regulierung?
Um die Chancen der Technologie „Drohne“ nicht ungenützt zu lassen, gleichzeitig jedoch ein größtmögliches Maß an Sicherheit im Luftraum zu gewährleisten, hat die Europäische Union europaweit gültige Regelungen für die Drohnennutzung erlassen, die seit dem 31.12.2020 in allen Mitgliedsstaaten gelten.
Welche Kategorien gibt es?
Die EU-Drohnenverordnung unterteilt den Betrieb von Drohnen in drei Kategorien. Nach Gewicht und Einsatzumgebung unterscheiden sie sich in "open", "specific" und "certified".
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Grundsätzlich definiert die Höhe des Risikos die Auflagen. Das bedeutet: Je schwerer die Drohne, desto größer der Abstand zu unbeteiligten Personen. In der Kategorie 'open' beträgt die maximal erlaubte Höhe 120 Meter und es muss stets eine direkte Sichtverbindung zur Drohne bestehen.
Gibt es Flugverbotszonen für Drohnen?
Ja, Drohnen dürfen nicht überall genutzt werden. In der Nähe von Flughäfen oder militärischen Einrichtungen etwa ist das Fliegen nicht erlaubt. Mit der Dronespace-App der Austro Control können Sie sich jederzeit vergewissern, ob Sie in dem von Ihnen gewünschten Gebiet fliegen dürfen, oder nicht. Darüber hinaus sind die Flugverbotszonen auch tagesaktuell als Desktop-Karte verfügbar.
Muss ich auch im europäischen Regulativ meine Drohne versichern?
Ja, die Versicherungspflichten bleiben aufrecht und sind weiterhin im Luftfahrtgesetz geregelt. Nehmen Sie dazu am besten Kontakt mit Ihrer Versicherung auf.
Woher weiß ich, in welche Kategorie meine Drohne fällt?
Wenn Ihre Drohne über eine CIL-Kennzeichnung verfügt, ist die Kategorie angegeben. Sollte Ihre Drohne über keine CIL-Kennzeichnung verfügen, ist das Gewicht des Geräts wichtig. Eine Überblick zur besseren Orientierung finden Sie hier, beachten Sie auch unsere Checkliste für die gängigsten Geräte.
Meine Drohne hat keine CIL-Kennzeichnung der erwähnten Klassen C0 bis C4. Kann ich sie trotzdem im europäischen Regulativ weiterhin verwenden bzw. benötige ich dann jedenfalls eine Bewilligung der Austro Control?
Wenn die Drohne in der "Open" Kategorie verwendet wird, ist hierfür eine Bewilligung der Austro Control nicht erforderlich. Seit dem 01.01.2024 können auch Drohnen ohne CIL-Kennzeichnung in der "Open" Kategorie verwendet werden, sofern gewisse Gewichtsgrenzen (bis 249 g für den Betrieb in A1) nicht überschritten und die Vorgaben der Kategorie A1 eingehalten werden. Der:die Betreiber:in der Drohne muss sich lediglich online registrieren und sicherstellen, dass alle Drohnenpiloten bzw. Drohnenpilotinnen die notwendige Kompetenz aufweisen. Alle anderen Drohnen die mit keinem Class Identification Label versehen sind, können ab dem 01.01.2024 in der Kategorie A3 weiter betrieben werden.
Darf ich meine alte Drohne ohne CIL in der Kategorie "Open" weiterhin fliegen?
Ja, aber Sie müssen einige Bestimmungen beachten. Grundsätzlich gilt die Übergangsfrist für nicht CE-klassenkonforme Drohnen und Selbstbauten bis 1.1.2024. Geräte bis 249 g dürfen auch ohne Class Identification Label (CIL) in Kategorie A1 weiter betrieben werden, alle anderen Geräte ohne CIL können in der Kategorie A3 weiter genutzt werden.
Meine Drohne hat weniger als 250 g, aber eine Kamera. Muss ich mich registrieren und den Test machen?
Ja, eine Registrierung ist jedenfalls notwendig. Sie müssen allerdings keinen Online-Test absolvieren.
Meine Drohne hat mehr als 250g aber weniger als 900g Startgewicht. Muss ich den Test absolvieren? Oder reicht die Registrierung?
Ja. Sie müssen einen Online-Kurs sowie einen Online-Test absolvieren. Eine Registrierung ist ebenfalls notwendig. Vergessen Sie nicht auf eine entsprechende Versicherung und das Anbringen der Registrierungsnummer an Ihrem Gerät.
Wer ist verantwortlich dafür, dass UAS während ihres Betriebs konform bleiben?
Die Verantwortung liegt bei den UAS-Betreiber:innen selbst. Sie müssen sicherstellen, dass die Drohnen konform zu den geltenden Anforderungen bleiben und keine unzulässigen Änderungen vornehmen.
Dürfen Betreiber:innen Änderungen an ihren UAS vornehmen?
UAS-Betreiber:innen dürfen keine Änderungen oder Modifikationen an UAS der Klasse C0, C1, C2, C3 oder C4 vornehmen, die gegen die Produktanforderungen verstoßen, außer die Änderung ist von den Hersteller:innen vorgesehen und dokumentiert.
Welche Art von Modifikationen am UAS sind explizit verboten?
Modifikationen, die das Gewicht, den Schwerpunkt oder die Leistung des UAS beeinflussen und dadurch außerhalb der Spezifikationen der Hersteller:innen liegen, sind verboten.
Ist der Austausch von Bauteilen zur Wartung des UAS als Modifikation zu betrachten?
Nein, der Austausch eines Bauteils durch ein gleichartiges Originalbauteil oder ein vom Hersteller genehmigtes Teil zu Wartungszwecken gilt nicht als Änderung oder Modifikation.
Unter welchen Bedingungen darf eine Nutzlast an UAS angebracht werden?
Das Anbringen einer Nutzlast ist erlaubt, sofern dies den Herstelleranweisungen entspricht und die Drohne dafür vorgesehen ist.
Was passiert, wenn eine Nutzlast oder eine Modifikation des UAS nicht den Anforderungen entspricht?
In solchen Fällen wird die CIL-Kennzeichnung ungültig. Das modifizierte UAS darf dann nur noch in der „specific“ Kategorie betrieben werden.
Gibt es Ausnahmen für UAS mit der Klassenkennzeichnung C4?
Ja, Änderungen an UAS mit der Klassenkennzeichnung C4 sind zulässig. Diese können als „privat gebaute“ UAS gelten und weiterhin in der Unterkategorie A3 der „offenen“ Kategorie betrieben werden.
Was bedeutet die "Specific" Kategorie?
Diese Kategorie ist für solche Drohneneinsätze vorgesehen, die eine oder mehrere Vorgaben der Kategorie "Open" überschreiten (z.B. Flüge über 120 Meter, Fliegen außerhalb der Sichtverbindung). Die hierfür erforderliche Betriebsbewilligung muss von Austro Control eingeholt werden. Für den Antrag der Betriebsbewilligung muss eine Risikobewertung des Einsatzes nach geltenden Vorschriften eingebracht werden.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Alternativ kann statt des Antrags eine Deklaration ausreichend sein, wenn für den vorgesehenen Einsatz bereits eine Risikobewertung durchgeführt und als sogenanntes Standardszenario veröffentlicht wurde.
Wer über ein gesondertes UAS-Betreiberzeugnis verfügt (Light UAS operator certificate, kurz LUC) kann innerhalb definierter Privilegien Flüge auch ohne Betriebsbewilligung durchführen.
Was muss der:die Fernpilot:in nachweisen, um in der Kategorie "Specific“ eine Drohne fliegen zu können?
Bei einem Betrieb, der unter diese Kategorie fällt, hängt die Schulung von der Komplexität des Betriebs selbst ab. Die notwendige Schulung hängt daher von der mit dem Antrag einzureichenden Risikobewertung ab.
Wann ist die Kategorie "Certified" für mich relevant?
Die "Certified" Kategorie ist für Drohneneinsätze vorgesehen, bei denen das vorliegende Risiko vergleichbar zur bemannten Luftfahrt ist. Diese Kategorie sieht eine Zertifizierung des Fluggerätes vor. Eine Zertifizierung ist jedenfalls notwendig, wenn das Fluggerät für den Personen- oder Gefahrguttransport genutzt wird.
Welche Kenntnisse muss ich als Drohnenpilot:in nachweisen können?
Wer Drohnen über 250 Gramm Abfluggewicht pilotieren will, muss - zusätzlich zur Registrierung einen Online-Lehrgang mit anschließender Online-Prüfung (40 Multiple-Choice Fragen) absolvieren. Für den Betrieb von Drohnen in der Unterkategorie A2 muss zusätzlich eine Theorieprüfung mit 30 Multiple-Choice Fragen bei Austro Control abgelegt werden.
Kann man den Kenntnisnachweis auch ablegen, wenn man nicht als Betreiber:in registriert ist?
Die Registrierung ist für den:die Betreiber:in verpflichtend, der Kenntnisnachweis für den Piloten bzw. die Pilotin. Dies muss nicht zwingend dieselbe Person sein.
Werden die Fragen für den Drohnenführerschein europäisch harmonisiert?
Die Fragen der Kategorie "Open" werden innerhalb Europas mit den EU-Mitgliedsstaaten harmonisiert. Aufgrund der individuellen Bedürfnisse der EU-Mitgliedsstaaten kann es aber zu Abweichungen kommen.
Kann ich den Kompetenznachweis auch im europäischen Ausland ablegen, zum Beispiel in Deutschland?
Der Kompetenznachweis kann in jedem europäischen Land abgelegt werden und ist in allen Mitgliedsstaaten gültig. Jedoch kann die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in nur im Mitgliedsstaat des Hauptwohnsitzes bzw. des Geschäftssitzes vorgenommen werden.
Gibt es Lernprogramme zum Fragenkomplex?
Vor dem Ablegen der Online-Prüfung ist ein Online-Training zu absolvieren, welches die Inhalte der Prüfung abdeckt und selbstverständlich ebenso kostenlos verfügbar ist.
Ist die Überprüfung der österreichischen Registrierung bzw. der Kenntnisnachweise auch im Ausland möglich?
Ja, ein Datenaustausch zwischen Behörden ist für diesen Zweck eingerichtet.
Muss man sich im Ausland als Betreiber:in bzw. als Pilot:in ausweisen?
Ja, auch im Ausland muss man die jeweilige Bestätigung vorweisen können.
Wozu braucht es einen Drohnenführerschein?
Das verpflichtende Online-Training und der obligatorische Test tragen zu mehr Sicherheit und weniger (potentiellen) Unfällen bei. Mit einem abgeschlossenen Kenntnisnachweis werden Sie sicherer im Umgang mit Ihrer Drohne.
Was kostet der Drohnenführerschein?
Der Drohnenführerschein ist kostenlos. Lediglich für eine Registrierung als Betreiber:in fallen Kosten in der Höhe von 32,40 EUR an
Gibt es ein Mindestalter für den Drohnenführerschein?
Für die Ablegung des Drohnenführerscheins gilt ein Mindestalter von 16 Jahren. (Achtung: Für Betreiber:innen einer Drohne gilt ein Mindestalter von 18 Jahren)
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
Alternativ kann der Flug unter direkter Aufsicht eines entsprechend qualifizierten Fernpiloten stattfinden.
Welches Dokument erhält man nach Ablegung der Online-Prüfung?
Nach erfolgreicher Absolvierung der Online-Prüfung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Welche Informationen muss ich bei der Anmeldung angeben?
Sie müssen bei der Anmeldung zur Online-Prüfung Name, Anschrift und Geburtsdatum sowie eine E-Mail-Adresse angeben. Die E-Mail-Adresse dient Ihnen auch als Benutzename für Ihr Benutzerkonto. Der Kompetenznachweis wird nach Bestehen der Prüfung an diese E-Mail-Adresse versandt. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Informationen korrekt und ohne Tippfehler angegeben haben.
Meine Daten für den Drohnenführerschein haben sich geändert – wie kann ich Änderungen vornehmen?
Sollten sich nach Anmeldung bspw. Ihr Name oder Ihre Adresse aufgrund von Heirat oder Umzug ändern, können Sie diese Änderung selbst nach Login vornehmen.
Warum kann ich mich nicht für den Drohnenführerschein anmelden?
Bitte überprüfen Sie, dass die von Ihnen bei der Anmeldung zur Prüfung gewählte E-Mail-Adresse von Ihnen noch nicht benutzt wurde. Haben Sie sich bereits zur Prüfung angemeldet und möchten einen erneuten Versuch starten, benutzen Sie bitte die Login Funktion. Hier können Sie auch Ihr Passwort zurücksetzen. Eine neuerliche Anlegung eines Prüfungslogins ist mit einer bereits belegten E-Mail-Adresse ist nicht möglich.
Was kostet die Prüfung für A2?
Die Prüfung für Kategorie A2 wird als Präsenzprüfung bei Austro Control vor Ort durchgeführt. Für die Anmeldung zur A2 Prüfung werden Kosten in der Höhe von 43,20 EUR berechnet.
Welche Drohnen müssen registriert werden?
Im EU-Regulativ ist eine Registrierung von einzelnen Geräten nicht vorgesehen. Die Registrierungspflicht besteht jedoch für den:die Betreiber:in (= eine juristische oder natürliche Person, die ein oder mehrere unbemannte Luftfahrzeuge betreibt oder betreiben will). Der:die Betreiber:in erhält nach erfolgreicher Registrierung eine Registrierungsnummer, die auf allen verwendeten Drohnen angebracht werden muss. Das kann auch ganz unkompliziert durch händisches Beschriften der Drohne passieren.
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
Eine Registrierung ist vor dem Betrieb folgender Drohnen erforderlich:
- Betrieb von Drohnen ab 250 g
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“)
- Betrieb von Drohnen (auch unter 250 g), die mit einem Sensor, der personenbezogene Daten erfassen kann, ausgerüstet sind.
Müssen sich auch Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g registrieren?
Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g müssen sich registrieren, wenn
- die betriebene Drohne mit einem Sensor ausgerüstet ist, der personenbezogene Daten erfassen kann (also alle Drohnen mit Kamera, ausgenommen sind nur Geräte, die unter die „Spielzeug-Richtlinie“ der EU fallen), oder
- die betriebene Drohne bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen kann (sog. „High-Speed-Drohnen“).
Muss auch ein Gerät aus der DJI Mini Serie registriert werden?
Die Drohne wiegt zwar unter 250 g, ist jedoch mit einer Kamera ausgestattet, weshalb sich der:die Betreiber:in eines solchen Gerätes registrieren muss.
Gilt als Grenze für die Registrierungspflicht das Gewicht der Drohne oder die Bewegungsenergie?
Betreiber:innen von Drohnen ab 250 g müssen sich jedenfalls registrieren. Eine Registrierungspflicht gilt jedoch auch für Betreiber:innen von Drohnen unter 250 g, die bei einem Aufprall auf einen Menschen eine kinetische Energie von über 80 Joule übertragen können (sog. „High-Speed-Drohnen“), sowie für Betreiber:innen von Drohnen, die mit einem Sensor ausgestattet sind, der personenbezogene Daten erfassen kann (z.B. mit einer Kamera).
Ist eine Registrierung auch notwendig, wenn eine Drohne nur auf dem eigenen Grundstück betrieben wird?
Ja. Für die Registrierungspflicht kommt es nicht darauf an, wo die Drohne betrieben wird.
Wie sieht es mit der Registrierung von selbstgebauten Drohnen aus?
Für selbstgebaute Drohnen gelten die gleichen Regeln wie für im Handel erhältliche. Bei dem Betrieb folgender Drohnen ist eine Registrierung des Betreibers bzw. der Betreiberin erforderlich:
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
- Drohnen über 250 g
- Drohnen unter 250 g mit einem Sensor zur Erfassung persönlicher Daten (z.B. Kamera)
- Drohnen unter 250 g, welche eine kinetische Energie von über 80J übertragen können („High-Speed Drohnen“)
Ist eine Versicherung bei der Registrierung immer mitzuschicken?
Unterlagen zur Versicherung sind bei der Registrierung nicht vorzulegen, die Nummer der Versicherungspolizze ist jedoch während des Registrierungsvorgangs anzugeben.
Ist eine Versicherung für eine Drohne aus der DJI Mini Serie erforderlich?
Ja. Für den Betrieb beider Drohnen gilt die Registrierungspflicht und somit benötigt man auch eine ordnungsgemäße Versicherung.
Wie muss die Kennzeichnung beschaffen sein, genügt zum Beispiel die Anbringung der Registrierungsnummer mittels wasserfestem Filzstiftes?
Die Registrierungsnummer muss von dem:der Betreiber:in gut sichtbar auf allen Geräten angebracht werden, die Form bleibt dem:der Betreiber:in überlassen. Verfügt das Gerät über ein System zur Fernidentifizierung, ist auch hier die Registrierungsnummer einzugeben.
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Welches Dokument erhält der:die Betreiber:in nach erfolgreicher Registrierung?
Nach der Registrierung wird die Bestätigung digital zur Verfügung gestellt und kann abgespeichert und auch ausgedruckt werden.
Wer darf meine Registrierungsinformationen überprüfen?
Zur Überprüfung berechtigt sind alle Organe des öffentlichen Sicherheitsdienstes und Austro Control.
Wie lange sind die Registrierungsdaten gültig?
Die Registrierung bleibt für 3 Jahre aufrecht und muss danach erneuert werden
Wie schaut die Registrierungsnummer aus, kann man von der Nummer auf das Bundesland oder den Bezirk schließen?
Nein, aus der Registrierungsnummer sind keine persönlichen Daten ersichtlich, lediglich das Land der Ausstellung kann abgelesen werden.
Ich bin 16 Jahre alt, kann ich mich als Drohnen-Betreiber:in registrieren?
Das Mindestalter für die Registrierung als Drohnen-Betreiber:in ist 18 Jahre. Ab 16 Jahren darf man grdsl. als Drohnenpilot:in fungieren, die Registrierung muss dann allerdings eine volljährige Person (zB der Erziehungsberechtigte bzw. die Erziehungsberechtigte) durchführen.
Wo kann ich mich registrieren?
Die Registrierung ist hier möglich.
Wie lange ist die Registrierung gültig?
Ihre Registrierung ist drei Jahre lang gültig, danach muss sie erneuert werden.
Gibt es ein Mindestalter für die Registrierung?
Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Was kostet die Registrierung?
Die Kosten belaufen sich auf 32,40 EUR.
Ich habe mich mit falschen Daten registriert - wie kann ich Änderungen vornehmen?
Eine nachträgliche Änderung der Daten ist leider nicht möglich. Bitte überprüfen Sie daher bei der Eingabe genau, ob Sie Ihre Daten korrekt eingegeben haben.
Welche Daten werden bei der Registrierung erhoben?
Es werden Name, Anschrift, Geburtsdatum und Mailadresse, Telefonnummer und die Nummer der Versicherungspolizze erhoben. Bitte kontrollieren Sie bei der Eingabe, ob Sie alle Daten korrekt eingegeben haben - eine nachträgliche Änderung der Daten ist nicht möglich!
Welche Browser und Browsereinstellungen werden für die Registrierung empfohlen?
Für den Registrierungsprozess verwenden Sie bitte einen der folgenden Browser:
- Chrome
- Firefox
- Edge
- Safari
Wie kann ich meine bestehende Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können direkt im Austro Control Dronespace System Ihre Registrierung verlängern. Wählen Sie hierfür in Ihrem Betreiber:innenkonto den Reiter "Registrierungsdaten" aus und wählen Sie im Anschluss die Option "Registrierung verlängern". Nach erfolgter Bezahlung ist Ihre Registrierung für weitere drei Jahre gültig. Detaillierte Informationen dazu erhalten Sie in unserem Leitfaden "Betreiber:innenregistrierung verlängern".
Wann kann ich meine Betreiber:innenregistrierung verlängern?
Sie können bereits 31 Tage vor Ablauf Ihrer Betreiber:innenregistrierung den Verlängerungsprozess durchführen. Die Gültigkeit der neuen Registreirung beginnt erst nach Ablauf des aktuellen Gültigkeitsdatums.
Was kostet die Verlängerung meiner Betreiber:innenregistrierung?
Die Kosten für die Verlängerung betragen 32,40 €. Die Registrierung ist im Anschluss an die Bezahlung für weitere drei Jahre gültig.
Erhalte ich eine neue Betreiber:innennummer, wenn ich meine Registrierung verlängere?
Die Betreiber:innennummer bleibt immer ident mit jender, die Sie bei der erstmaligen Registrierung erhalten haben.
Wie muss die Kennzeichnung des Geräts mit der Registrierungsnummer im Fall von vorbildgetreuen Flugmodellen aussehen?
Die Registrierungsnummer muss gut sichtbar auf allen Geräten angebracht werden, die Form bleibt dem:der Betreiber:in überlassen. Bei vorbildgetreuen Drohnen ist das Anbringen der Registrierungsnummer innerhalb der Drohne erlaubt. Bevorzugt sollte hier das zugängliche Akkufach verwendet werden.
Wird es Ausnahmen zum Kompetenznachweis geben, zum Beispiel für den Modellflugbetrieb in Vereinen?
Modellflug kann ohne Bewilligung im Rahmen der "Open" Kategorie durchgeführt werden (zB in der Unterkategorie A3), dann ist auch die Absolvierung des Online-Kurses und -Tests erforderlich. Alternativ kann der Betrieb von Flugmodellen im Rahmen von Modellflugvereinen erfolgen, wenn diese eine Bewilligung bei Austro Control beantragen.
Wie wird bei kurzfristigen Aufenthalten von Besucher:innen außerhalb der EU umgegangen (zB bei Modellflug-Wettbewerben)?
Der Betrieb von Drohnen innerhalb der EU ist künftig nur mit Registrierung der Betreiber:innen und entsprechendem Kompetenznachweis der Piloten bzw. Pilotinnen möglich. Das gilt auch für einen kurzfristigen Aufenthalt von Betreibern bzw. Betreiberinnen aus Drittstaaten.